Ein Anruf bei der Krankenkasse (ist auch immer die zuständige Pflegekasse) mit der Bitte um Zusendung eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung genügt.
Ein Anruf bei der Krankenkasse (ist auch immer die zuständige Pflegekasse) mit der Bitte um Zusendung eines Antrages auf Leistungen der Pflegeversicherung genügt.